Premium Ads

Ab dem 29. April soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar werden. Diese Frist hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), kurz bevor er aus seinem Amt schied, festgelegt. Wie zu lesen steht in einem Schreiben des Ministers an die Leiterinnen und Leiter der Krankenhäuser sowie andere wichtige Vertreterinnen und Vertretern innerhalb des Gesundheitssystems – welches Dokument vom RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) einsehen konnte – sei nun nach mehr als zwei Jahrzehnten "die Umsetzung der endgültigen Phase" fällig. Von Beginn Oktober an muss dann jeder Arzt, jede Klinik oder Therapeut diese digitale Datei nutzen, um darin spezielle Informationen zum jeweiligen Patienten wie Untersuchungsergebnisse, Bluttests oder ärztliche Berichte aufzuzeichnen. Wer danach noch immer keine Verwendung für diesen digitalisierten Datensatz findet, riskiert Strafen seit Jahresbeginn 2026.

„Technik ist einsatzbereit“

Im Mittelpunkt stand im Januar das ePA-System, welches zunächst in ausgewählten Regionen wie Franken, Hamburg sowie bestimmten Gebieten in Nordrhein-Westfalen getestet wurde. Hierbei traten jedoch Schwierigkeiten aufgrund der Unvereinbarkeit zwischen dem vom ärztlichen Fachpersonal genutzten Softwareprogramm und der neuen Systematik zutage. Zudem hatten Wissenschaftler des CCC früher schon Mängel bezüglich Datensicherheit festgestellt. Gemäß neuesten Angaben des BMG wurden diese Herausforderungen indessen gelöst; so stimmte das BSI ihrer Einführung zu. In einem Schreiben betonte Lauterbach: "Intensive Tests haben ergeben, dass die Infrastruktur bereit zur Implementierung ist." Der SPD-Funktionär ging davon aus, dass "die ePA einen deutlich besseren Service gewährleisten" werde.

Rund 70 Millionen elektronische Patientenakten (ePAs) wurden von den gesetzlichen Krankenkassen bereits eingerichtet. Personen, die keine solche Akte wünschen, müssen explizit ablehnen. Laut Aussagen der Krankenkassen jedoch hat dies nur eine kleine Anzahl der versicherten Personen gemacht. Die Verwendung dieser Akten bleibt ihnen jederzeit optional.

Allerdings ist es ratsam, sich mit dem elektronischen Patientendossier (ePA) vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle wesentlichen Behandlungsinformationen korrekt gespeichert sind. Zudem können versicherte Personen beim Einsatz des ePAs ausgewählte Ergebnisse so einrichten, dass diese für andere Arzte nicht sichtbar sind. Des Weiteren steht den Versicherten die Option offen, festzulegen, ob ihre Daten im pseudonymer Form zur Forschung herangezogen werden dürfen – dies wäre allerdings erst ab dem Sommersaison möglich. In diesem Fall müssten die betroffenen Personen gegebenenfalls eine Widerspruch einschieben.

Table of Contents [Close]
    Neuere Ältere
    X
    X
    X